Supanz-Immobilien setzt bei Auftragsannahme ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Makler und Auftraggeber voraus. Wir verpflichten uns zur fachgerechten Ausübung der Maklertätigkeit und perfektem Service.
Gegenseitige Rechte und Pflichten:
I.)
Wir werden für Käufer und Verkäufer als Nachweismakler und oder
als Vermittlungsmakler tätig.
II.)
Die Maklerprovision ist fällig, sobald durch unseren Nachweis oder unsere
Vermittlung (mitursächlich genügt) ein rechtswirksamer Vertrag zustande
gekommen ist.
Der Provisionsanspruch bleibt auch dann begründet, wenn der Vertrag durch
eine auflösende Bedingung erlischt, eines vorbehaltenen oder nicht vorbehaltenen
Rücktritts oder aus einem sonstigen Grund gegenstandslos bzw. nicht erfüllt
wird. Falls der Vertragsabschluß zu einem späteren Termin oder zu
anderen Bedingungen erfolgt, bleibt unser Provisionsanspruch bestehen, das gleiche
gilt bei einer Zwangsversteigerung der von uns angebotenen Objekte.
Wird aufgrund unserer Tätigkeit anstelle der angebotenen Vertragsmöglichkeit
ein wirtschaftlich vergleichbarer Vertrag abgeschlossen, so ist hierfür
die ortsübliche Provision zu entrichten.
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Kaufvertrag zu Bedingungen abgeschlossen
wird, die vom Angebot abweichen (z. B. Kaufpreisreduzierung), oder wenn und
soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag,
weitere Vertragliche Ergänzungen und Zusatzvereinbarungen zustande kommen.
Der Provisionsanspruch entsteht z. B. auch bei Kauf statt Miete oder Erbbaurecht
statt Kauf und umgekehrt.
Die Maklerprovision beträgt bei:
III.)
An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz für den Verkäufer und Käufer
vom Kaufpreis je 3,57 % inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
IV.)
Erbbaurecht, berechnet vom Wert des Grundstückes und des (geplanten) Erbbauwerks,
vom Grundstückseigentümer und Erbberechtigten je 3,57 % inkl. gesetzlicher
Mehrwertsteuer.
V.)
Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Objektes (zahlbar vom Berechtigten)
1,19 % inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
VI.)
Bei An- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, berechnet
vom Vertragswert, für den Verkäufer und Käufer je 3,57 % inkl.
gesetzlicher Mehrwertsteuer.
VII.)
Bei Vermietung/ Verpachtung zahlbar vom Mieter/ Pächter
1.)
Bei Wohnräumen 2,38 Monatskaltmieten inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2.)
Bei gewerblichen Mietverträgen:
2.1.)
Bei einer Vertragsdauer bis zu fünf Jahren beträgt der Provisionssatz
unabhängig von der Laufzeit des Vertrages 3,57 Monatskaltmieten inkl. gesetzlicher
Mehrwertsteuer.
2.2.) Bei einer Vertragsdauer von über fünf
Jahren, berechnet von der jeweils sich ergebenden Vertragssumme, bezogen auf
die Laufzeit des vereinbarten Mietvertrages, höchsten jedoch aus der 10-fachen-Mietsumme
3,57% inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2.3.) Zusätzlich bei einem dem Mieter eingeräumten Vormietrecht oder Optionsrecht, unabhängig von der tatsächlichen vereinbarten Dauer, gleichgültig ob es allein oder zusätzlich vereinbart worden ist 1,85 Monatsmieten inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Provision ist für den Nachweis oder die Vermittlung
zu entrichten und bei Vertragsabschluß sofort fällig.
VIII.)
Sollten aufgrund unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit beide Vertragsparteien
direkte Verhandlungen aufnehmen, ist das Ergebnis dieser Verhandlungen uns unverzüglich
und unaufgefordert mitzuteilen. Bei Vertragsabschluß hat der Auftraggeber
uns die Vertragspartei für den Provisionsanspruch mitzuteilen.
IX.)
Wird ein durch uns nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt vorerst gemietet
oder gepachtet und innerhalb der nächsten 5 Jahre gekauft, so ist die für
den Kauf vereinbarte Provision bei Abschluß eines Kaufvertrages fällig
abzüglich bereits zuvor geleisteter Provisionszahlungen.
X.)
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben erfolgen nach
Auskünften des Auftraggebers. Auslassungen, Irrtum und Zwischenverkauf
bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber ausgeschlossen.
XI.)
Das Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt. Er haftet persönlich
für den Provisionsanspruch an unsere Firma bei Weitergabe an Dritte, auch
wenn er ein Bevollmächtigter ist.
XII.)
Der Nachweis der durch uns angebotenen Objekte gilt als anerkannt, wenn der
Empfänger nicht sofort nach Erhalt der Adresse oder des Exposés
uns schriftlich nachweist, dass ihm das Objekt von anderer Seite schriftlich
angeboten und vor Ort nachgewiesen wurde.
XIII.)
Zur Maklerprovision ist die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Eine
individuelle Provisionshöhe durch Vereinbarung oder schriftliche Angabe
im Exposé oder in der Internetpräsenz behalten wir uns vor.
XIV.)
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Erfüllung einer kostenlosen Leistung
und kann keinen Schadenersatz durch das Nichterscheinen des jeweiligen Objektes
auf unserer Internetpräsenz oder in der Tagespresse geltend machen.
XV.)
Alle mündlichen, telefonischen und sonstigen Zusagen und Nebenabreden bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und müssen von der Gegenseite schriftlich
bestätigt werden.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.