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Supanz-Immobilien
setzt bei Auftragsannahme ein besonderes
Vertrauensverhältnis zwischen
Makler und Auftraggeber voraus. Wir
verpflichten uns zur fachgerechten
Ausübung der Maklertätigkeit
und perfektem Service.
Gegenseitige Rechte und Pflichten:
I.)
Wir werden für Käufer und
Verkäufer als Nachweismakler
und/oder als Vermittlungsmakler tätig.
II.)
Die Maklerprovision ist fällig,
sobald durch unseren Nachweis oder
unsere Vermittlung (mitursächlich
genügt) ein rechtswirksamer Vertrag
zustande gekommen ist.
Der Provisionsanspruch bleibt auch
dann begründet, wenn der Vertrag
durch eine auflösende Bedingung
erlischt, eines vorbehaltenen oder
nicht vorbehaltenen Rücktritts
oder aus einem sonstigen Grund gegenstandslos
bzw. nicht erfüllt wird. Falls
der Vertragsabschluß zu einem
späteren Termin oder zu anderen
Bedingungen erfolgt, bleibt unser
Provisionsanspruch bestehen, das gleiche
gilt bei einer Zwangsversteigerung
der von uns angebotenen Objekte.
Wird aufgrund unserer Tätigkeit
anstelle der angebotenen Vertragsmöglichkeit
ein wirtschaftlich vergleichbarer
Vertrag abgeschlossen, so ist hierfür
die ortsübliche Provision zu
entrichten.
Der Provisionsanspruch entsteht auch,
wenn der Kaufvertrag zu Bedingungen
abgeschlossen wird, die vom Angebot
abweichen (z. B. Kaufpreisreduzierung),
oder wenn und soweit im zeitlichen
und wirtschaftlichen Zusammenhang
mit einem ersten Vertrag, weitere
Vertragliche Ergänzungen und
Zusatzvereinbarungen zustande kommen.
Der Provisionsanspruch entsteht z.
B. auch bei Kauf statt Miete oder
Erbbaurecht statt Kauf und umgekehrt.
Die Maklerprovision beträgt
bei:
III.)
An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz
für den Verkäufer und Käufer
vom Kaufpreis je 3,57 % inkl. gesetzlicher
Mehrwertsteuer.
IV.)
Erbbaurecht, berechnet vom Wert des
Grundstückes und des (geplanten)
Erbbauwerks, vom Grundstückseigentümer
und Erbberechtigten je 3,57 % inkl.
gesetzlicher Mehrwertsteuer.
V.)
Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert
des Objektes (zahlbar vom Berechtigten)
1,19 % inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
VI.)
Bei An- und Verkauf von Unternehmen
oder Beteiligungen an Unternehmen,
berechnet vom Vertragswert, für
den Verkäufer und Käufer
je 3,57 % inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
VII.)
Bei Vermietung/ Verpachtung zahlbar
vom Mieter/ Pächter
1.)
Bei Wohnräumen 2,38 Monatskaltmieten
inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2.)
Bei gewerblichen Mietverträgen:
2.1.)
Bei einer Vertragsdauer bis zu fünf
Jahren beträgt der Provisionssatz
unabhängig von der Laufzeit des
Vertrages 3,57 Monatskaltmieten inkl.
gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2.2.)
Bei einer Vertragsdauer von über
fünf Jahren, berechnet von der
jeweils sich ergebenden Vertragssumme,
bezogen auf die Laufzeit des vereinbarten
Mietvertrages, höchsten jedoch
aus der 10-fachen-Mietsumme 3,57 %
inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2.3.)
Zusätzlich bei einem dem Mieter
eingeräumten Vormietrecht oder
Optionsrecht, unabhängig von
der tatsächlichen vereinbarten
Dauer, gleichgültig ob es allein
oder zusätzlich vereinbart worden
ist 1,85 Monatsmieten
inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Provision ist
für den Nachweis oder die Vermittlung
zu entrichten und bei Vertragsabschluß
sofort fällig.
VIII.)
Sollten aufgrund unserer Nachweis-
oder Vermittlungstätigkeit beide
Vertragsparteien direkte Verhandlungen
aufnehmen, ist das Ergebnis dieser
Verhandlungen uns unverzüglich
und unaufgefordert mitzuteilen. Bei
Vertragsabschluß hat der Auftraggeber
uns die Vertragspartei für den
Provisionsanspruch mitzuteilen. Wir
haben Anspruch auf Anwesenheit bei
Vertragsabschluss. Der Termin ist
uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben
Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift
und aller sich darauf beziehenden
Nebenabreden.
IX.)
Wird ein durch uns nachgewiesenes
oder vermitteltes Objekt vorerst gemietet
oder gepachtet und innerhalb der nächsten
5 Jahre gekauft, so ist die für
den Kauf vereinbarte Provision bei
Abschluß eines Kaufvertrages
fällig abzüglich bereits
zuvor geleisteter Provisionszahlungen.
X.)
Unsere Angebote sind freibleibend
und unverbindlich. Alle Angaben erfolgen
nach Auskünften des Auftraggebers.
Auslassungen, Irrtum und Zwischenverkauf
bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche
sind uns gegenüber ausgeschlossen.
XI.)
Das Angebot ist nur für den Empfänger
bestimmt. Er haftet persönlich
für den Provisionsanspruch in
Höhe der Gesamtprovision des
betreffenden Geschäfts an unsere
Firma bei Weitergabe an Dritte, auch
wenn er ein Bevollmächtigter
ist.
XII.)
Der Nachweis der durch uns angebotenen
Objekte gilt als anerkannt, wenn der
Empfänger nicht sofort nach Erhalt
der Adresse oder des Exposés
uns schriftlich nachweist, dass ihm
das Objekt von anderer Seite schriftlich
angeboten und vor Ort nachgewiesen
wurde. Bei Alleinauftrag ist eine
etwaige frühere Objektkenntnis
des Interessenten unbeachtlich.
XIII.)
Zur Maklerprovision ist die gesetzliche
Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Eine
individuelle Provisionshöhe durch
Vereinbarung oder schriftliche Angabe
im Exposé oder in der Internetpräsenz
behalten wir uns vor.
XIV.)
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch
auf Erfüllung einer kostenlosen
Leistung und kann keinen Schadenersatz
durch das Nichterscheinen des jeweiligen
Objektes auf unserer Internetpräsenz
oder in der Tagespresse geltend machen.
XV.)
Alle mündlichen, telefonischen
und sonstigen Zusagen und Nebenabreden
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform und müssen von
der Gegenseite schriftlich bestätigt
werden.
Sollte eine der vorstehenden
Bestimmungen ungültig sein oder
werden, so wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen dadurch
nicht berührt.
Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist Düsseldorf.

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